Vielen erscheint die MPU sehr undurchsichtig und bedrohlich. Der Gutachter ist aber an sehr ausführliche Vorgaben gebunden wie die Begutachtung zu erfolgen hat. Je genauer Sie diese Vorgaben kennen und Ihre Vorbereitung darauf abstimmen, umso sicherer werden Sie die MPU erfolgreich bestehen.
Als Ende der 50-er Jahre die Zahl der Verkehrstoten jedes Jahr weiter nach oben schoss, wollte man dringend etwas dagegen tun. Der erste Gedanke war, dass bei der Führerscheinprüfung viele "durch rutschten", die nicht wirklich fahrtauglich waren.
Das bewahrheitete sich nicht, aber es fiel auf, dass Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss besonders oft eine Rolle spielte.
Die 1954 eingeführte MPU konzentrierte sich deshalb zunächst auf das Thema Alkohol im Straßenverkehr. Die damals geltende Promillegrenze von stolzen 1,5 ‰ wurde erst 1966 auf 1,3 ‰ und 1973 auf 0,8 ‰ gesenkt.
Grundgedanke der MPU war es die Verkehrsteilnehmer zu erkennen, die eine besonders hohe Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmer waren. Als die effektivste Maßnahme wurde erkannt: Entziehung der Fahrerlaubnis.
Es ist eine BEGUTACHTUNG - keine klassische Prüfung. Das ist ein erheblicher Unterschied!
Alle zwei Jahre muss man ja mit seinem Fahrzeug "zum TÜV", wie man umgangssprachlich sagt. Auch das ist eine typische Begutachtung: Es gibt eine lange Liste, die der Reihe nach abgearbeitet werden muss. Am Ende bekommen Sie einen Mängelbericht:
Wie schon gesagt ist die MPU eine Begutachtung in der Art der HU: Keine Mängel mehr festgestellt? Sie dürfen wieder fahren! Es gibt aber ein paar erhebliche Unterschiede.
Etwas Entsprechendes gibt es tatsächlich. Das sind die so genannten §70-Kurse. Das ziemlich genau festgelegte Nachschulungen in einer Gruppe von meisten 10-15 Teilnehmern.
Solche Kurse gibt es derzeit nur für die Themen Alkohol und Drogen. Sie dauern meistens 4 Nachmittage und kosten ungefähr 500 €. Fahren dürfen Sie aber so lange noch nicht. Den Führerschein bekommen Sie erst, wenn Sie die Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle abgegeben haben.
Bei der MPU ist keine "Wieder-Vorführung" nur zur Kontrolle der korrekten Fehlerbehebung vorgesehen!
Ich meine, es ist wirklich nicht so ohne weiteres einzusehen, warum man grundsätzlich immer die vollständige Begutachtung einschließlich Reaktionstests, ärztlicher Untersuchung und 1-stündigem psychologischen Einzelgespräch auch dann wieder durchlaufen muss, wenn z.B. nur bemängelt wurde, dass die Abstinenznachweise nicht lang gewesen sind.
Die Argumentation dafür finde ich auch ziemlich dürftig: In dem Fall wird gesagt, es könnte ja sein, dass in der nur verlängerten Abstinenzzeit plötzlich neue Probleme auftauchen, die vorher noch nicht zu sehen waren usw.
Mich überzeugt das nicht. Weil ich aber nicht der bin, der diese Regeln festlegen darf, bleibt nicht viel mehr übrig als gute Miene zum bösen Spiel zu machen und auf die Konsequenzen zu reagieren:
Weil ein negatives MPU-Gutachten immer die Kosten in voller Höhe neu nötig macht (meistens nicht weit weg von 1000 €), sollten Sie unbedingt sehr gut vorbereitet zur Begutachtung antreten, damit es wirklich im 1. Anlauf klappt.
Weil es ja um die Überprüfung der Fahrtauglichkeit geht, ist es naheliegend, dass man nach eventuell vorhandenen körperlichen und psychischen Mängeln schaut.
Die MPU besteht aus:
Es ist wichtig, dass Sie die Aufgabe des MPU-Gutachters verstehen:
Das ist keine Kleinigkeit, die man "mal eben schnell" aus dem Ärmel schüttelt! Über viele Fragen hat man wahrscheinlich noch nie in allen Einzelheiten nachgedacht. Deswegen ist eine solide professionelle Vorbereitung eine sehr sinnvolle Investition - oder wollen Sie lieber einen dicken Batzen Geld in einer erneuten MPU verbraten?
⇒ hier weiter mit Ablauf der MPU